direkt zum Seiteninhalt
Logo von SBAV OHG - Ihr Vorsorgespezialist

SBAV OHG

Scholz-Bartel-Assekuranzmakler-Verwaltungen

Speziallösungen in der Betrieblichen AltersVersorgung

 

Wir bieten Ihnen bundesweit Beratung auf höchstem Niveau im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und privater Vorsorge sowie in weiteren, privaten Versicherungssparten als unbahängiger Versicherungsmakler

 

 

Home

Herzlich willkommen bei der SBAV OHG

 

Wir sind ein, im ostwestfälischen Blomberg ansässiges, bundesweit tätiges Beratungsinstitut in der betrieblichen Altersversorgung und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir Ihnen darüber hinaus Versicherungslösungen im Bereich der privaten Vorsorge sowie Sachversicherungen.

Gerne beraten wir und unser Team auch Sie.

 

Hendrik Scholz und Jens Bartel


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Durchführungswege der bAV

  • Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden. Diese Form ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
  • Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und bietet eine kollektive Altersvorsorge.
  • Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
  • Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.

Wer kann eine bAV abschließen?

Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.

Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Altersvorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.

Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Versicherungsunternehmen oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.

Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.

Baustein zur Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Altersvorsorge.

Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Altersvorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Altersvorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.


Finanz- und Versicherungs-News

GKV-Zusatzbeitrag: Erneute Kostensteigerung für die meisten Versicherten

GKV-Zusatzbeitrag: Erneute Kostensteigerung für die meisten VersichertenGesundheit kostet Geld – das merken viele gesetzlich Versicherte wieder mit der ersten Lohnabrechnung in diesem Jahr. Denn für 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erneut gestiegen und liegt nun bei 2,9 Prozent. Für viele Versicherte bedeutet das höhere monatliche Abzüge, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Warum der Zusatzbeitrag entscheidend istDer allgemeine Beitragssatz der GKV ist ...mehr ]

Zwangspause verhindern und Kennzeichen­wechsel rechtzeitig regeln

Zwangspause verhindern und Kennzeichen­wechsel rechtzeitig regelnDie Tage werden länger, die Temperaturen steigen – und auf den Straßen tauchen wieder mehr Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs auf. Was dabei schnell übersehen wird: Der Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge gilt immer nur für ein Jahr. Wer ab dem 1. März weiterfahren möchte, braucht rechtzeitig das neue Versicherungskennzeichen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von grün auf schwarz. Versicherungsschutz nahtlos fortführenVersicherungskennz...mehr ]

Einkommen absichern – auch mit psychischer Vorgeschichte

Einkommen absichern – auch mit psychischer VorgeschichtePsychische Belastungen gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag. In der Vergangenheit stellte das häufig ein Hindernis für wichtige Vorsorgelösungen dar – beispielsweise der Einkommensabsicherung. Inzwischen hat sich die Situation deutlich verändert: Wer heute oder in der Vergangenheit psychische Unterstützung in Anspruch genommen hat, ist nicht automatisch vom Berufsunfähigkeitsschutz ausgeschlossen. Versicherer haben ihre Tarife w...mehr ]

Ist die Katze gesund – freut sich der Mensch

Ist die Katze gesund – freut sich der MenschKatzen gehören fest zur Familie – sie bringen Ruhe, Wärme und überraschende Temperamentsausbrüche ins Zuhause. Doch so unabhängig sie wirken: Krankheiten, Unfälle oder altersbedingte Beschwerden machen auch vor der robustesten Samtpfote nicht halt. Besitzer spüren die neue Gebührenordnung für Tierärzte immer mehr und schon ein einziger Eingriff kann schnell das monatliche Budget sprengen. Umso sinnvoller ist ein Schutz, der Katzen medizini...mehr ]